Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen für die Teilnahme am Seminar Tiergestütztes Seminar mit Pferden – Bei dir ankommen und Selbstwert stärken im Kontakt mit Pferden durch die Praxis zweitraum, vertreten durch Frau Dipl.-Psych. Annemarie Kaune, in Kooperation mit dem Pferdehof Zislow.
Der Kooperationspartner hat eigene geltende AGB.

 

1. Vertragsschluss, Zahlungsmodalitäten

Mit Bestätigung der Anmeldung kommt der Vertrag zustande; eine Anzahlung in Höhe von 150 EUR ist binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt fällig, der Restbetrag in Höhe von 200 EUR spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Rechte. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Teilnehmers bleiben unberührt, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen oder unbestritten bzw. rechtskräftig festgestellt sind (§ 309 Nr. 2, Nr. 3 BGB).

 

2. Unterkunft, Verpflegung und Gebühr zur Nutzung der Pferde

Die Buchung der Unterkunft mit Vollverpflegung sowie die Gebühr zur Nutzung der Pferde erfolgt eigenständig über den Pferdehof Zislow; es gelten dessen Bedingungen. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil unseres Vertrages.

 

3. Rücktritt des Teilnehmers (Stornierung) – Entschädigungspauschalen

Der Teilnehmer kann bis Seminarbeginn jederzeit zurücktreten; in diesem Fall verlieren wir den Anspruch auf die Teilnahmegebühr, können jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen (§ 651h Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BGB analog als Bewertungsmaßstab).

Es gelten folgende pauschalierte Entschädigungen, bemessen nach dem schriftlichen Zugang der Rücktrittserklärung vor Seminarbeginn, den typischerweise ersparten Aufwendungen sowie dem typischerweise möglichen anderweitigen Erwerb:

  • bis 42 Tage vor Seminarbeginn: 20 % der Teilnahmegebühr
  • 41 bis 21 Tage vor Seminarbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
  • 20 bis 8 Tage vor Seminarbeginn: 80 % der Teilnahmegebühr
  • ab 7 Tagen vor Seminarbeginn: 90 % der Teilnahmegebühr

Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist (§ 309 Nr. 5 Buchst. b BGB).

Ist keine Pauschale einschlägig, bemisst sich die Entschädigung nach der Teilnahmegebühr abzüglich ersparter Aufwendungen und abzüglich des anderweitigen Erwerbs; auf Verlangen wird die Berechnung begründet.

 

4. Mindestteilnehmerzahl; Absage durch den Veranstalter

Wir sind berechtigt, das Seminar abzusagen, wenn die vertraglich ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen nicht erreicht wird; der Rücktritt ist spätestens sieben Tage vor Seminarbeginn zu erklären, bereits gezahlte Entgelte werden unverzüglich erstattet.

Sagen wir das Seminar ab, werden bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet; weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Wir können zudem bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, z. B. behördlichen Anordnungen oder Sicherheitsrisiken, vor Seminarbeginn zurücktreten; in diesem Fall werden bereits gezahlte Entgelte unverzüglich erstattet.

 

5. Ausschluss aus wichtigem Grund

Wir können Teilnehmer aus wichtigem Grund vom Seminar ausschließen, wenn deren Verhalten die eigene Sicherheit oder die Sicherheit Dritter erheblich gefährdet oder den Seminarablauf unzumutbar beeinträchtigt.

In diesem Fall bleibt der Anspruch auf die Teilnahmegebühr dem Grunde nach bestehen; es gilt eine pauschalierte Entschädigung entsprechend den vorstehenden Sätzen, unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren oder fehlenden Schadens vorbehalten.

 

6. Abbruch durch den Teilnehmer nach Beginn

Bricht der Teilnehmer das Seminar nach Beginn ab, bleibt der Entgeltanspruch grundsätzlich bestehen. Ersparte Aufwendungen und ein anderweitiger Erwerb werden angerechnet; eine pauschalierte Regelung ist zulässig, mit Nachweisvorbehalt.

 

7. Haftung

Generelle Haftungsbegrenzung

  • Für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir unbeschränkt; ein Ausschluss oder eine Begrenzung ist unzulässig.
  • Für sonstige Schäden haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt; ein Ausschluss grober Fahrlässigkeit ist unzulässig.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  • Die vorstehenden Regeln gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

8. Sicherheit, Tierkontakt und Mitwirkungspflichten

Teilnehmer haben die Sicherheitsanweisungen zu beachten; bei Verstößen kann ein Ausschluss nach Ziff. 5 erfolgen. Risiken, die allein in der Sphäre des Teilnehmers liegen und von uns nicht beherrschbar sind, begründen keine weitergehende Haftung (§ 307 BGB).

 

9. Form von Erklärungen; Transparenz

Rücktrittserklärungen bedürfen der Textform; weitergehende Form- oder Zugangserfordernisse werden nicht auferlegt (§ 309 Nr. 13 BGB).

Diese Bedingungen sind klar und verständlich formuliert; ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB.